Möglichkeiten der Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme für das therapeutische Reiten ist nur in Sonderfällen möglich.

Als Ansprechpartner kommen neben der Krankenkasse auch das Jugend- oder Sozialamt in Frage:

Übernahme durch die Krankenkasse

Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Hausarzt ein Attest ausstellen.

Die Krankenkasse entscheidet dann, ob die Gesamtsumme oder nur ein Anteil der Kosten übernommen wird.

Übernahme durch das Jugendamt

Auch hierfür wird ein ärztliches Attest benötigt. Zudem muss die Therapie als zusätzliche Hilfe zur Erziehung des Kindes anerkannt werden.

Im Falle dieses Förderbedarfs können die Kosten übernommen werden.

Übernahme durch das Sozialamt

Dieses übernimmt die Kosten, wenn das therapeutische Reiten als Wiedereingliederungshilfe angesehen wird.

Neben der üblichen ärztlichen Verordnung ist zusätzlich die Stellungnahme eines Pädagogen oder Therapeuten notwendig.

Übernahme durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse kann nach §45b SGB XII in manchen Fällen die Reittherapiekosten abrechnen. Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten möglich.

Übernahme durch Vereine und Stiftungen

Es können Anfragen an Vereine oder Stiftungen gestellt werden, die dann die Kosten aus Spendengeldern finanzieren.

Der Kontakt muss hierbei von den Eltern hergestellt werden und kann nicht durch die Therapeutin erfolgen.

Quelle: Klick hier.

Grundsätzlich ist das Therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Einem Antrag sollte möglichst eine ärztliche Verordnung, Stellungnahme von therapeutischer oder pädagogischer Seite sowie das Ziel der Therapie mit einem Ausblick, warum es Reittherapie sein sollte, beigefügt werden.